Verwertungs­gesellschaften
GEMA / AKM / SUISA

DER INDIVIDUELLE WERBEPLANNER VON AUDIOROOMS

Wofür stehen die  GEMA, SUISA, AKM? Was bedeutet gemafreie Musik?

Bei der GEMA (Deutschland), SUISA (Schweiz) und AKM (Österreich) handelt es sich um Verwertungsgesellschaften, die für den Urheberschutz an den Werken ihrer Mitglieder eintreten. Entscheidet sich ein Musikschaffender Mitglied einer solchen Gesellschaft zu werden, überträgt er der GEMA , SUISA oder AKM das Recht, für die Verwendung seiner Musik Gebühren einzufordern.  
 
Es ist jedoch keine Pflicht für Musikschaffende Mitglied dieser Organisationen zu werden. So können sie selbst Lizenzen an ihren Werken vergeben und ihr eigenes Preissystem dafür etablieren. Musik solcher Künstler ohne Mitgliedschaft bei GEMA, SUISA oder AKM wird entsprechend als „gemafreie Musik“, „suisa-freie Musik“ oder „akm-freie Musik“ bezeichnet. 

 

GEMA-Freie Musik von audiorooms – 100 % Rechtssichere Musik zu günstigen Preisen  

Alle Musiktitel auf der Plattform „audiorooms.de“ sind frei von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, SUISA, AKM oder auch anderen. Entsprechend fallen keine weiteren Lizenzgebühren bei der Nutzung an außer der monatlichen Nutzungsgebühr für die auf audiorooms angebotenen Streamings.  
 
Aufgrund der GEMA-Vermutung – die GEMA geht grundsätzlich erstmal davon aus, dass jede Musik, die genutzt wird, gemapflichtig ist- erhält jeder Kunde von uns ein Dokument, das die GEMA-Befreiung der Musik bestätigt bzw. den Urheber namentlich dokumentiert.  
Dieses Dokument ist gerade bei Vorort-Kontrollen durch die GEMA wichtig, die regelmäßig in Restaurants, Hotels, Fitnessstudios etc. durchgeführt werden.  
 
Mit dieser von uns ausgestellten Bescheinigung kann der Abonnent beweisen, dass er gemafreie Musik nutzt und keine Gebühren an die GEMA abführen muss.